Allgemeine Mietbedingungen
Allgemeine Mietbedingungen der Firma MEXIA Eventservice –
Mirko Lo Porto (Lieferer)
1. Geltungsbereich
Alle Leistungen des Lieferers erfolgen ausschließlich unter Zugrundlegung folgender Mietbedingungen. Von unseren Mietbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.
2. Mietpreise
Die angegebenen Tagespreise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von zur Zeit 19% und werden für jeweils angefangene 24 Stunden berechnet. Wochenendpreise: Fr-Mo = 2 Miettage, Sa-Mo = 1 Miettag
3. Angebot und Vertragsschluss
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass bereits die telefonische Bestellung bzw. Reservierung einen Mietvertrag begründet. Der Lieferer behält sich vor, eine schriftliche Reservierung, eine Kaution und / oder Vorkasse zu verlangen. Der Lieferer behält sich das Recht vor, bis zum Tag der Abholung auch ohne vorherige Vereinbarung, eine Kaution zu erheben. Die Abholung und Rückgabe der gemieteten Geräte erfolgt ausschließlich zu den Geschäftszeiten des Lieferers. Sondervereinbarungen müssen vom Lieferer schriftlich bestätigt werden. Die Rückgabe ist nur an autorisierte Mitarbeiter zulässig. Die Bestellung und / oder die Abholung der Mietgeräte kann nur durch volljährige Personen erfolgen. Bei Abholung der Mietgeräte ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises erforderlich, ansonsten kann keine &Uuuml;bergabe der Mietgeräte durchgeführt werden. Sollte der Abholer nicht der Mieter oder das gesetzliche Organ des Mieters sein, muss dieser eine vom Mieter unterzeichnete Vollmacht vorlegen.
4. verspätete Rückgabe der Mietgegenstände
Wird der vereinbarte Rückgabetermin überschritten, ist eine Nutzungsgebühr in Höhe von 150% der angegebenen Tagespreise für jeweils begonnene 24 Stunden zu entrichten. Soweit der Mieter nicht nachweist, dass dem Lieferer ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Für den Fall, dass dem Lieferer, durch die verspätete Rückgabe ein weiterer Schaden entsteht, hat diesen der Mieter zu tragen, insbesondere, wenn der Lieferer, aufgrund bestehender Bestellungen, eine Ersatzanlage anmieten muss.
5. Vertragsrücktritt
Kommt ein Vertrag nicht Zustande, so ist der Kunde selbst dann zur Zahlung der vereinbarten Miete verpflichtet, wenn er die Nichtdurchführung des Vertrages nicht selbst verschuldet hat. Dies gilt nicht, wenn wir die Nichtdurchführung zu vertreten haben. Sollten vom Kunden vertragliche Verpflichtungen nicht erfüllt werden, sind wir von unseren Leistungsverpflichtungen befreit. Der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Mietgebühr verpflichtet.
Eine Stornierung des Vertrages ist nur möglich bis spätestens 2 Geschäftstage vor Beginn der vereinbarten Mietzeit. In diesem Falle ist allerdings eine Stornogebühr in Höhe von 30% des vereinbarten Mietpreises zu zahlen. Innerhalb von 2 Tagen bis zum vereinbarten Mietbeginn ist der volle Mietpreis zu entrichten. Bei nicht in Anspruch genommene, vereinbarte Leistungen ohne Stornierung, ist ebenfalls der volle Mietpreis zu entrichten.
6. Gebrauchsüberlassung und Gewährleistung
Der Mieter ist bei Übernahme der Geräte verpflichtet, diese auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu überprüfen. Reklamiert der Mieter nicht sofort Fehlmengen oder Mängel, gelten die bestellten Geräte als ordnungsgemäß übernommen. Reklamationen (z.B. durch technische Ausfälle) die während der Mietzeit erhoben werden, werden nicht anerkannt, es sei denn, der Mieter weist nach, dass die gemietete Sache bereits bei Übergabe an ihn mangelhaft war. Die Übernahme der Mietgeräte und die Unterschrift auf dem Lieferschein gelten als Bestätigung der Vollständigkeit und des zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustandes der Geräte. Da technische Ausfälle im Bereich des Möglichen liegen, verzichtet der Mieter für diese Fälle auf die Geltendmachung von Mietminderungsansprüchen. Für diesen Fall sind auch Schadenersatzansprüche, insbesondere Mangelfolgeschäden, von Seiten des Mieters ausgeschlossen. Für ein eventuelles Nichtfunktionieren der Anlage, durch Benutzung mit nicht von uns gestellten Geräten des Mieters haften wir nicht.
7. Zustand der Mietgeräte
Die gemieteten Sachen sind in einem ordentlichen, funktionsfähigen, und technisch einwandfreien Zustand bei Ende des Mietvertrages zurückzugeben. Gemietete Kabel bzw. Geräte müssen richtig aufgewickelt und unverschmutzt zurückgegeben werden. Verstößt der Mieter gegen diese Verpflichtung, werden pro Kabel 1,00 EURO und pro Gerät 2,50 EURO Reinigungsgebühr berechnet. Es ist nicht erlaubt, die Geräte aus den Cases/Transportkoffern zu Schrauben und / oder die Geräte zu öffnen.
8. Versicherung
Die angemieteten Geräte sind nicht versichert! Die Gefahr des Verlustes, des Verschleißes über die normale Abnutzung hinaus oder die Beschädigung der Mietgeräte durch den Mieter oder durch dritte während der Mietzeit trägt der Mieter selbst. Der Mieter hat gegebenenfalls selbst für eine Versicherung zu sorgen. Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verlust und Ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Mietgeräte. Beim Betrieb der Geräte an Stromerzeugern haftet der Kunde für alle hierdurch entstandenen Schäden.
9. Rechte Dritter
Der Mieter darf den Mietgegenstand ausschließlich für eigene Zwecke verwenden. Er darf über die Mietgeräte in keiner Weise verfügen, sie verpfänden oder belasten und sie auch keinesfalls in anderer Weise Dritten überlassen. Er muss sie vor jeglichen Zugriffen Dritter schützen und den Lieferer sofort telefonisch und schriftlich unterrichten, falls etwa Dritte Zugriff nehmen sollten (wie z.B. durch Pfändung).
10. Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis ist bei Abholung der Geräte bar oder per EC-Karte (erst ab 15,00 EURO möglich), zu begleichen. Kautionen sind ausschließlich bar zu hinterlegen.
11. Haftungsbedingungen
Der Lieferer haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
12. Schlussbestimmungen
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Mietbedingungen unberührt. Im übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferers.
Der Mieter erkennt mit der telefonischen oder schriftlichen Reservierung diese allgemeinen Mietbedingungen und die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. MEXIA Eventservice an.
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